Hörigkeit

Hörigkeit

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Hö|rig|keit 〈f. 20; unz.〉
1. dingl. Abhängigkeit vom Grundherrn
2. völlige innerl. Gebundenheit, Verfallenheit bes. sexuell

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Hö|rig|keit, die; -, -en <Pl. selten>:
das ↑ Hörigsein (1, 2).

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Hörigkeit,
 
1) Geschichte: Bezeichnung für die dingliche und persönliche Abhängigkeit von einer Grundherrschaft oder Gutsherrschaft. Die Hörigen, neben dinglichen Unfreien auch Halbfreie, sofern sie auch an die Scholle gebunden waren, galten als Zubehör des Bauernguts, auf dem sie saßen. Von ihrem Besitz hatten sie bestimmte wiederkehrende Leistungen sowie Abgaben bei Heirat und Erbfall zu entrichten. Eine noch stärkere Abhängigkeit war die Erbuntertänigkeit. Die letzten Reste der Hörigkeit, die ihrer persönlichen Bindung immer mehr entkleidet war und daher immer mehr in dinglichen Verpflichtungen bestand, wurden im 19. Jahrhundert mit der Bauernbefreiung beseitigt.
 
 2) Psychologie: die schrankenlose Unterwerfung des Willens einer Person unter den einer anderen (v. a. bei sexueller Abhängigkeit oder aus Angst um den Verlust des Partners). Hörigkeitsverhältnisse sind meist in komplizierten Gefühls- und Affektbindungen begründet und nicht selten mit labilen Charakterzügen verbunden. Hörigkeit geht oft bis zur Aufgabe der persönlichen Würde.

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Hö|rig|keit, die; -, -en <Pl. selten>: das Hörigsein (1, 2).

Universal-Lexikon. 2012.

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